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Hier finden Sie Urteile aus dem Arbeitsrecht

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass die Inhalte in einem Urteil keine juristische Beratung ersetzen können. Jeder Sachverhalt ist individuell zu bewerten und auch, ob das Urteil auf Ihren persönlichen Sachverhalt zutrifft.

Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung 

BAG Urt. v. 13.12.2023 - 5 AZR 137/23

Das Bundesarbeitsgericht hat eine Entscheidung gefällt, die den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung (AU) erschüttert. Das heißt: Fallen Kündigung und Krankmeldung zeitlich unmittelbar zusammen, entfällt unter Umständen der hohe Beweiswert der ärztlichen Krankschreibung.

Mitbestimmung mobile Arbeit

Das LAG Hessen hat im in einem Beschluss vom 18. Juni 2024 im einstweiligen Verfahren entschieden, dass die Entscheidung des Arbeitsgebers, mobile Arbeit einzuführen, nicht dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 BetrVG unterliege. Die Einführung von mobiler Arbeit sei danach untrennbar mit der Erbringung der Arbeitsleistung verknüpft und gehöre daher zum mitbestimmungsfreien Arbeitsverhalten. Das LAG geht ebenso wie das LAG Mecklenburg-Vorpommern davon aus, dass grundsätzlich Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 und 7 BetrVG in Betracht kommen können

Das LAG Mecklenburg-Vorpommern hat in einem Beschluss vom 25. Februar 2021 entschieden, dass dem Betriebsrat im Zusammenhang mit der Ausgestaltung von mobiler Arbeit zwingende Mitbestimmungsrechte gemäß § 87 Abs. 1 BetrVG zustehen können. Insbesondere könne sich ein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG für die Nutzung elektronischer Endgeräte ergeben, da diese Geräte und die damit produzierten Daten geeignet seien, das Verhalten und die Leistung des Arbeitnehmers zu überwachen. Darüber hinaus könnten Fragen zur Verteilung der Arbeitszeit nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG sowie zum Arbeits- und Gesundheitsschutz nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG relevant werden. Das LAG hat zudem festgestellt, dass die mobile Arbeit grundsätzlich einen kollektiven Bezug habe, da hierdurch nicht nur die Interessen des einzelnen mobil arbeitenden Arbeitnehmers betroffen sind, sondern auch die Interessen seiner Kolleginnen und Kollegen im Hinblick auf Erreichbarkeit, Koordination der Zusammenarbeit, Datenaustausch etc.

Eine Vielzahl von Pflichtverstößen kann zur gerichtlichen Auflösung des Betriebsrats führen

Arbeitsgericht Elmshorn vom 23.8.23, 3 BV 31 e/23

Ein Betriebsrat kann gemäß § 23 Abs. 1 BetrVG auf Antrag durch das Arbeitsgericht aufgelöst werden, wenn er objektiv erheblich und offensichtlich schwerwiegend gegen seine gesetzlichen Pflichten verstößt. Auch wenn einzelne Verstöße zwar für sich genommen noch keine Auflösung rechtfertigen, kann sich aus der Gesamtschau mehrerer Gesetzesverstöße die Untragbarkeit der weiteren Amtsausübung ergeben. Als Verstoß kommt beispielsweise die grundsätzliche Missachtung der Verpflichtung zur vertrauensvollen Zusammenarbeit in Frage.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Es ist Beschwerde beim Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein unter dem Aktenzeichen 5 TaBV 16/23 eingelegt worden

Neue Regelungen zur Betriebsrätevergütung

Das Bundeskabinett hat am 1.11.23 das Gesetz zur Vergütung von Betriebsräten beschlossen.

Das „Zweite Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes“ bewirkt keine neue Rechtslage, sondern stellt die bestehende Lage klar: Zum einen hat die Vergütung von Betriebsräten wie die von vergleichbaren Mitarbeitenden zu erfolgen. Entscheidender Zeitpunkt für die Vergleichbarkeit ist die Aufnahme der Betriebsratstätigkeit. Die Vergleichsgruppe kann im Laufe der Betriebsratstätigkeit angepasst und auch über eine Betriebsvereinbarung definiert werden. Zum zweiten wird normiert, dass auch die hypothetische berufliche Entwicklung von Betriebsräten bei der Vergütung berücksichtigt werden muss.

Urlaub verjährt nur nach Warnhinweisen des Arbeitgebers

Bun­des­ar­beits­ge­richt, Ur­teil vom 20.12.2022, 9 AZR 266/20

Der Min­des­t­ur­laub verjährt nur dann in­ner­halb von drei Jah­ren, wenn der Ar­beit­ge­ber sei­ne Warn- und Mit­wir­kungs­pflich­ten erfüllt hat.

 

Betriebsratsanhörung – Zurückweisung nach § 174 BGB

BAG, Urteil vom 13. 12. 2012 - 6 AZR 348/11

Der Betriebsrat kann die Anhörung zu einer beabsichtigten Kündigung durch einen Boten oder Vertreter des Arbeitgebers nicht analog § BGB § 174 S. 1 BGB zurückweisen.

 

Attest ab dem 1. Tag - BAG, Urteil v. 14.11.2012 - 5 AZR 886/11

Das Recht des Arbeitgebers aus § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG, bereits ab dem ersten Krankheitstag eine AU-Bescheinigung zu verlangen, steht in seinem freien Ermessen, das an keine besonderen Voraussetzungen gebunden ist.

 

Private Trunkenheitsfahrt eines Kraftfahrers als Kündigungsgrund? - LAG Hessen, Urteil v. 01.07.2011, 10 Sa 245/11

Ein Kraftfahrer, der seine Fahrerlaubnis aufgrund einer privaten Trunkenheitsfahrt verliert, muss mit einer fristgemäßen oder fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechnen, da ihm die Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung unmöglich geworden ist. Besonders unverantwortlich ist es für einen Berufskraftfahrer, sich nach gerade überstandener schwerer Erkrankung und mit extremem Untergewicht alkoholisiert in den Straßenverkehr zu begeben. Für die soziale Rechtfertigung der Kündigung kommt es auf den Zeitpunkt des Zugangs an.

 

Zugang eines Kündigungsschreibens an Arbeitnehmerin bei Übergabe der Kündigung an den Ehegatten außerhalb der Wohnung? - BAG, Urteil v. 9.6.2011 -  6 AZR 687/09

Wird ein Kündigungsschreiben dem Ehemann einer Arbeitnehmerin übergeben, so fungiert dieser als Empfangsbote. Das gilt selbst dann, wenn das Schreiben dem Ehemann an seinem Arbeitsplatz in einem Baumarkt übergeben wird. Das Schreiben geht dann zu dem Zeitpunkt der Arbeitnehmerin zu, in dem unter gewöhnlichen Verhältnissen mit der Weitergabe der Erklärung zu rechnen ist, also am selben Abend mit der Rückkehr des Ehemannes in die gemeinsame Ehewohnung.

 

Kündigungsrecht bei Kurzarbeit - LAG Hamm, Urteil v.  24.6.10, Az. 8 Sa 1488/09

Auch nach Einführung von Kurzarbeit sind betriebsbedingte Kündigungen nicht ausgeschlossen, wenn die erwartete Stabilisierung der Auftragslage ausbleibt. So das Landesarbeitsgericht Hamm in seiner Entscheidung vom 26.06.2010.

 

Widerruf einer Dienstwagennutzung? BAG, Urteil v. 13.4.2010, Az. 9 AZR 113/09

In dem vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall hatte der Arbeitgeber in einer sogenannten Car-Policy genau festgelegt, welche Arbeitnehmer-Gruppen grundsätzlich zur Dienstwagennutzung berechtigt sind. Ferner hatte der Arbeitgeber die Berechtigung daran geknüpft, dass die Dienstwagennutzung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sinnvoll ist, was jährlich zu überprüfen war. Kam diese Überprüfung zu dem Ergebnis, dass die Überlassung eines Dienstwagens nicht mehr ausreichend wirtschaftlich ist, sollte der Dienstwagen zurückverlangt werden.  

Nach einer derartigen Wirtschaftlichkeitsprüfung entzog der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Dienstwagen. Die Prüfung ergab, dass das Fahrzeug nur an 55 Reisetagen mit insgesamt etwa 29.000 km genutzt wurde. Der Arbeitgeber war ursprünglich von 166 Reisetagen und etwa 50.000 km Fahrleistung pro Jahr ausgegangen. Das  BAG entschied, dass der Widerruf der Dienstwagennutzung unwirksam war.

 

Rücktrittsrecht beim Aufhebungsvertrag? LAG Düsseldorf, Urteil v. 20.1.10, Az. 12 Sa 962/09

Ein Arbeitnehmer kann nach dieser Entscheidung von einem Aufhebungsvertrag zurücktreten (gesetzliches Rücktrittsrecht, § 323 BGB), wenn die im Aufhebungsvertrag vereinbarte Abfindung nicht gezahlt wird. Dieses Rücktrittsrecht ist nach einer Entscheidung des LAG Düsseldorf auch dann nicht ausgeschlossen, wenn das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arbeitgebers eröffnet wird. 

 

Dienstwagennutzung bei Arbeitsunfähigkeit ? LAG Köln, Urteil v. 29.10.09, Az. 7 Sa 788/09

Die Gestattung der Nutzung eines Dienstwagens „auch“ für private Zwecke gehört zu dem fortzuzahlendem „Arbeitsentgelt“ im Sinne von § 4 EFZG. Daraus folgt nach einer Entscheidung des LAG Köln, dass der Arbeitnehmer bei einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeitsperiode auch nur solange verlangen kann, dass ihm das Dienstfahrzeug zur weiteren privaten Nutzung zur Verfügung gestellt wird, solange er Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall beanspruchen kann. Ausnahme: Die Parteien haben vertraglich insoweit eine andere Regelung getroffen. 

 

© 2024  Anwaltskanzlei Sandra Schaefer

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