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Hier finden Sie Urteile aus dem Arbeitsrecht
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass die Inhalte in einem Urteil keine juristische Beratung ersetzen können. Jeder Sachverhalt ist individuell zu bewerten und auch, ob das Urteil auf Ihren persönlichen Sachverhalt zutrifft.
Zustellung via Einwurf-Einschreiben nicht mehr ausreichend! BAG, Urteil v. 7.5.2026, Az. 2 AZR 184/25
Ein Einwurf-Einschreiben (inklusive Auslieferungsbeleg) reicht nicht mehr aus, um den rechtssicheren Zugang wichtiger Schreiben (z.B. Kündigung, BEM-Einladung) zu beweisen. Seit die Deutsche Post ihr Zustellverfahren bei Einwurfeinschreiben digitalisiert hat, werden Adresse und Uhrzeit der Zustellung auf dem Zustellbeleg nicht mehr dokumentiert. Der Zugang des Schreibens kann nicht mehr bewiesen werden. Was bleibt? Persönliche Übergabe, Botenzustellung, Zustellung über den Gerichtsvollzieher?
Pauschale Freistellungsklauseln nach Kündigung unwirksam! BAG, Urteil v. 25.03.2026, Az. 5 AZR 108/25
Die pauschale Standardklausel, wonach Arbeitgeber Beschäftigte nach Ausspruch einer Kündigung einseitig unter Fortzahlung der Vergütung freistellen dürfen, ist alleine nicht mehr ausreichend für eine wirksame Freistellung. Der Arbeitgeber braucht zukünftig einen tragfähigen Grund im konkreten Fall – etwa überwiegende schutzwürdige Interessen des Arbeitgebers-, um eine Freistellung zu begründen. Im Arbeitsvertrag ist dies ebenfalls anzupassen.
Equal Pay/Entgeltdiskriminierung – Paarvergleich reicht aus, BAG Urteil v. 23.10.2025, Az. 8 AZR 300/24
Eine Arbeitnehmerin muss nicht erst eine ganze Vergleichsgruppe statistisch auswerten, um Entgeltdiskriminierung plausibel zu machen. Ein einziger besser bezahlter männlicher Kollege kann genügen – wenn beide gleiche oder gleichwertige Arbeit leisten. Dann greift die Vermutung des § 22 AGG.
Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, BAG Urt. v. 13.12.2023 - 5 AZR 137/23
Das Bundesarbeitsgericht hat eine Entscheidung gefällt, die den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung (AUB) erschüttert. Das heißt: Fallen Kündigung und Krankmeldung zeitlich unmittelbar zusammen, entfällt unter Umständen der hohe Beweiswert der ärztlichen Krankschreibung.
Mitbestimmung mobile Arbeit
LAG Hessen, Beschluss v.18. Juni 2024 (einstweiliges Verfügungsverfahren):
Die Einführung mobiler Arbeit unterliegt nicht dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 BetrVG unterliege. Begründung: Die Einführung ist untrennbar mit der Erbringung der Arbeitsleistung verbunden -> mitbestimmungsfreies Arbeitsverhalten.
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss v. 25. Februar 2021
Die Ausgestaltung von mobiler Arbeit unterliegt der zwingenden Mitbestimmung gemäß § 87 Abs. 1 BetrVG.
Es gibt einen kollektiven Bezug, da hierdurch die Interessen der Kolleginnen und Kollegen im Hinblick auf Erreichbarkeit, Koordination der Zusammenarbeit, Datenaustausch etc. untereinander in Frage stehen. Sowie:
- Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG für die Nutzung elektronischer Endgeräte, da die damit produzierten Daten geeignet sind, das Verhalten und die Leistung des Arbeitnehmers zu überwachen.
- Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG Fragen zur Verteilung der Arbeitszeit
- Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
Eine Vielzahl von Pflichtverstößen kann zur gerichtlichen Auflösung des Betriebsrats führen, Arbeitsgericht Elmshorn v. 23.8.23, Az. 3 BV 31 e/23
Ein Betriebsrat kann gemäß § 23 Abs. 1 BetrVG auf Antrag durch das Arbeitsgericht aufgelöst werden, wenn er objektiv erheblich und offensichtlich schwerwiegend gegen seine gesetzlichen Pflichten verstößt. Auch wenn einzelne Verstöße zwar für sich genommen noch keine Auflösung rechtfertigen, kann sich aus der Gesamtschau mehrerer Gesetzesverstöße die Untragbarkeit der weiteren Amtsausübung ergeben. Als Verstoß kommt beispielsweise die grundsätzliche Missachtung der Verpflichtung zur vertrauensvollen Zusammenarbeit in Frage.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Es ist Beschwerde beim Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein unter dem Aktenzeichen 5 TaBV 16/23 eingelegt worden
Neue Regelungen zur Betriebsrätevergütung
Das Bundeskabinett hat am 1.11.23 das Gesetz zur Vergütung von Betriebsräten beschlossen.
Das „Zweite Gesetz zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes“ bewirkt keine neue Rechtslage, sondern stellt die bestehende Lage klar: Zum einen hat die Vergütung von Betriebsräten wie die von vergleichbaren Mitarbeitenden zu erfolgen. Entscheidender Zeitpunkt für die Vergleichbarkeit ist die Aufnahme der Betriebsratstätigkeit. Die Vergleichsgruppe kann im Laufe der Betriebsratstätigkeit angepasst und auch über eine Betriebsvereinbarung definiert werden. Zum zweiten wird normiert, dass auch die hypothetische berufliche Entwicklung von Betriebsräten bei der Vergütung berücksichtigt werden muss.
Urlaub verjährt nur nach Warnhinweisen des Arbeitgebers, BAG, Urteil vom 20.12.2022, 9 AZR 266/20
Der Mindesturlaub verjährt nur dann innerhalb von drei Jahren, wenn der Arbeitgeber seine Warn- und
Mitwirkungspflichten erfüllt hat.
Attest ab dem 1. Tag - BAG, Urteil v. 14.11.2012 - 5 AZR 886/11
Das Recht des Arbeitgebers aus § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG, bereits ab dem ersten Krankheitstag eine AU-Bescheinigung zu verlangen, steht in seinem freien Ermessen, das an keine besonderen Voraussetzungen gebunden ist.
Private Trunkenheitsfahrt als Kündigungsgrund? - LAG Hessen, Urteil v. 1.7.2011, 10 Sa 245/11
Ein Kraftfahrer, der seine Fahrerlaubnis aufgrund einer privaten Trunkenheitsfahrt verliert, muss mit einer fristgemäßen oder fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechnen. Die Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung wurde unmöglich.
Zugang eines Kündigungsschreibens bei Übergabe der Kündigung an den Ehegatten außerhalb der Wohnung? BAG, Urteil v. 9.6.2011, Az. 6 AZR 687/09
Wird ein Kündigungsschreiben dem Ehemann einer Arbeitnehmerin übergeben, so fungiert dieser als Empfangsbote. Das gilt selbst dann, wenn das Schreiben dem Ehemann an seinem Arbeitsplatz in einem Baumarkt übergeben wird. Das Schreiben geht dann zu dem Zeitpunkt der Arbeitnehmerin zu, in dem unter gewöhnlichen Verhältnissen mit der Weitergabe der Erklärung zu rechnen ist, also am selben Abend mit der Rückkehr des Ehemannes in die gemeinsame Ehewohnung.
Kündigungsrecht bei Kurzarbeit - LAG Hamm, Urteil v. 24.6.2010, Az. 8 Sa 1488/09
Auch nach Einführung von Kurzarbeit sind betriebsbedingte Kündigungen nicht ausgeschlossen, wenn die erwartete Stabilisierung der Auftragslage ausbleibt. So das Landesarbeitsgericht Hamm in seiner Entscheidung vom 26.06.2010.
Rücktrittsrecht beim Aufhebungsvertrag? LAG Düsseldorf, Urteil v. 20.1.2010, Az. 12 Sa 962/09
Ein Arbeitnehmer kann nach dieser Entscheidung von einem Aufhebungsvertrag zurücktreten (gesetzliches Rücktrittsrecht, § 323 BGB), wenn die im Aufhebungsvertrag vereinbarte Abfindung nicht gezahlt wird. Dieses Rücktrittsrecht ist nach einer Entscheidung des LAG Düsseldorf auch dann nicht ausgeschlossen, wenn das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arbeitgebers eröffnet wird.
Dienstwagennutzung bei Arbeitsunfähigkeit ? LAG Köln, Urteil v. 29.10.2009, Az. 7 Sa 788/09
Die Gestattung der Nutzung eines Dienstwagens „auch“ für private Zwecke gehört zu dem fortzuzahlendem „Arbeitsentgelt“ im Sinne von § 4 EFZG. Daraus folgt nach einer Entscheidung des LAG Köln, dass der Arbeitnehmer bei einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeitsperiode auch nur solange verlangen kann, dass ihm das Dienstfahrzeug zur weiteren privaten Nutzung zur Verfügung gestellt wird, solange er Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall beanspruchen kann. Ausnahme: Die Parteien haben vertraglich etwas anderes vereinbart.